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FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballturniere |
I. Veranstalter
Vereine, die dem DFB oder seinen Mitgliedsverbänden angehören, dürfen Fußballturniere in der Halle unter Ein- haltung nachfolgender Bestimmungen veranstalten. Der veranstaltende Verein muss mit einer Mannschaft beteiligt sein.
II. Genehmigungsverfahren
1. Hallenturniere sind genehmigungs- pflichtig. Die Genehmigung ist vom Veranstalter einzuholen.
2. Als Hallenfußballturniere werden nur solche Veranstaltungen anerkannt, an denen mindestens 4 Mannschaften beteiligt sind.
3. Die Genehmigung ist spätestes einen Monat vor dem ersten Spiel- termin unter Vorlage der Turnier- bestimmungen mit einer Aufstellung der teilnehmenden Mannschaften und eines Zeitplanes zu beantragen.
III. Organisation
1. Leitung, Organisation und Durch- führung eines Turniers obliegen dem veranstaltenden Verein.
2. Turniere müssen nach einem festen Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der Spiele und die evtl. auszutragenden Entscheidungsspiele, Verlängerungen und die Bestimmungen für die Spielentscheidung durch 6-meter- bzw. 9-meterschießen müssen vor Beginn des Turniers festliegen.
3. Vor Beginn eines Turniers müssen die Beteiligten auf diese Bestimmungen hingewiesen werden.
4. Über Streitigkeiten, die sich aus Vorkommnissen während eines Turniers oder über die Auslegung der Turnierbestimmungen ergeben, entscheidet ein vom Veranstalter vor Beginn des Turniers zu bildendes Schiedsgericht, dem mindestens 3 Personen angehören müssen. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele.
5. Bei jedem Turnier soll ein Sportarzt oder ein Sanitätsdienst zugegen sein.
IV. Beteiligungsvorschriften
Bei Hallenfußballspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die im Besitz einer ordnungsgemäßen Spielerlaubnis des DFB bzw. eines seiner Mitgliedsverbände sind. Für die Beteiligung ausländischer Mann-
schaften gelten die Bestimmungen der FIFA bzw. der UEFA.
V. Spielregeln und Bestimmungen
1. Fußballspiele in der Halle werden nach den vom DFB anerkannten Spiel- regeln, den Bestimmungen der Satzungen und Ordnungen des DFB, des WFLV und nach diesen Richtlinien durchgeführt.
VI. Sporthalle und Spielfeld
1. Die Sporthalle muss so beschaffen sein, dass das Spielfeld vom Zuschau- erraum abgegrenzt werden kann.
2. Das Spielfeld muss rechteckig sein. Die Länge soll nicht mehr als 50 m und nicht weniger als 30 m, die Breite nicht mehr als 25 m und nicht weniger als 15 m betragen. Es kann mit Bande gespielt werden, jedoch muss diese mindestens 1 m hoch und fest verankert sein.
3. Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt nach den Spielregeln, sie ist den jeweiligen Größenverhältnissen in der Halle anzupassen. Anstelle des Strafraumes ist ein rechteckiger Torraum abzuzeichnen, der mindestens 6 m tief sein muss. Gegebenenfalls kann der Strafraum durch einen vorhandenen Wurfkreis (Torraum Handball) ersetzt werden.
4.DieToresind3mbzw.5mbreitund 2 m hoch.
5. Für den Strafstoß ist vom Mittelpunkt des Tores entfernt ein Punkt 6 m bzw. 9 m (bei einer Torbreite von 5 Metern) zu markieren.
VII. Der Ball
1. Die Spielbälle müssen sprung- reduziert sein (Futsalbälle):
Größen/Gewichte
F-Junioren und jünger: Größe 4, S-light, 290 – 310 g
E- und D-Junioren:
Größe 4, light, 340 – 360 g
C- bis A-Junioren, Senioren: Größe 4, 400 – 440 g
VIII. Die Spieler
1. Eine Mannschaft darf aus höchstens 15 Spielern bestehen, von denen mindestens 4, höchstens 6 gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen, je nach Größe des Spielfeldes. Die Nummerierung der Spieler ist für das gesamte Turnier beizubehalten. Hat
eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld, ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der das Spielfeld zusätzlich betreten hat, zu verwarnen. Spielfortsetzung mit Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand.
IX. Ausrüstung der Spieler
1. Für die Ausrüstung der Spieler gelten - mit Ausnahme des Schuhwerks - die gleichen Bestimmungen wie bei den Spielen auf dem Feld.
2. Die Schuhe dürfen keine Stollen oder Absätze haben.
3. Einzelheiten über die Spielkleidung, z. B. auch über das Wechseln der Spielkleidung, hat der veranstaltende Verein in den Turnierbestimmungen festzulegen.
X. Die Spielzeit
1. Die Spielzeit sollte 2 x 20 Min. nicht überschreiten. Die Halbzeitpause beträgt bis zu 5 Minuten.
2. Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt, der die Uhr während einer Unterbrechung auf Zeichen des Schiedsrichters anhalten darf (Time-out). Bei Spielunter- brechungen in der letzten Spielminute jeder Halbzeit ist der Zeitnehmer verpflichtet die Uhr anzuhalten.
3. Keine Mannschaft darf an einem Turniertage - die gesamte Zeit aller von ihr bestrittenen Spiele und Verlängerungen eingerechnet - länger als 180 Minuten spielen. Die Höchstspielzeit für D-, E- und F- Junioren beträgt 80 Minuten.
XI. Spielleitung
1. Die Spiele müssen (Senioren)/sollen (Juniorenbereich) von zugelassenen Schiedsrichtern geleitet werden.
XII. Spielregeln
1. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Bei Seitenaus wird der Ball durch Einkicken ins Spiel gebracht, woraus kein direktes Tor erzielt werden kann. Bei Toraus, verursacht durch die angreifende Mannschaft wird der Ball durch Werfen oder Rollen vom Torwart ins Spiel gebracht (Abstoß).
Bei Toraus, verursacht durch die vertei- digende Mannschaft (einschließlich I. Veranstalter
Vereine, die dem DFB oder seinen Mitgliedsverbänden angehören, dürfen Fußballturniere in der Halle unter Ein- haltung nachfolgender Bestimmungen veranstalten. Der veranstaltende Verein muss mit einer Mannschaft beteiligt sein.
II. Genehmigungsverfahren
1. Hallenturniere sind genehmigungs- pflichtig. Die Genehmigung ist vom Veranstalter einzuholen.
2. Als Hallenfußballturniere werden nur solche Veranstaltungen anerkannt, an denen mindestens 4 Mannschaften beteiligt sind.
3. Die Genehmigung ist spätestes einen Monat vor dem ersten Spiel- termin unter Vorlage der Turnier- bestimmungen mit einer Aufstellung der teilnehmenden Mannschaften und eines Zeitplanes zu beantragen.
III. Organisation
1. Leitung, Organisation und Durch- führung eines Turniers obliegen dem veranstaltenden Verein.
2. Turniere müssen nach einem festen Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der Spiele und die evtl. auszutragenden Entscheidungsspiele, Verlängerungen und die Bestimmungen für die Spielentscheidung durch 6-meter- bzw. 9-meterschießen müssen vor Beginn des Turniers festliegen.
3. Vor Beginn eines Turniers müssen die Beteiligten auf diese Bestimmungen hingewiesen werden.
4. Über Streitigkeiten, die sich aus Vorkommnissen während eines Turniers oder über die Auslegung der Turnierbestimmungen ergeben, entscheidet ein vom Veranstalter vor Beginn des Turniers zu bildendes Schiedsgericht, dem mindestens 3 Personen angehören müssen. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele.
5. Bei jedem Turnier soll ein Sportarzt oder ein Sanitätsdienst zugegen sein.
IV. Beteiligungsvorschriften
Bei Hallenfußballspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die im Besitz einer ordnungsgemäßen Spielerlaubnis des DFB bzw. eines seiner Mitgliedsverbände sind. Für die Beteiligung ausländischer Mann-
schaften gelten die Bestimmungen der FIFA bzw. der UEFA.
V. Spielregeln und Bestimmungen
1. Fußballspiele in der Halle werden nach den vom DFB anerkannten Spiel- regeln, den Bestimmungen der Satzungen und Ordnungen des DFB, des WFLV und nach diesen Richtlinien durchgeführt.
VI. Sporthalle und Spielfeld
1. Die Sporthalle muss so beschaffen sein, dass das Spielfeld vom Zuschau- erraum abgegrenzt werden kann.
2. Das Spielfeld muss rechteckig sein. Die Länge soll nicht mehr als 50 m und nicht weniger als 30 m, die Breite nicht mehr als 25 m und nicht weniger als 15 m betragen. Es kann mit Bande gespielt werden, jedoch muss diese mindestens 1 m hoch und fest verankert sein.
3. Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt nach den Spielregeln, sie ist den jeweiligen Größenverhältnissen in der Halle anzupassen. Anstelle des Strafraumes ist ein rechteckiger Torraum abzuzeichnen, der mindestens 6 m tief sein muss. Gegebenenfalls kann der Strafraum durch einen vorhandenen Wurfkreis (Torraum Handball) ersetzt werden.
4.DieToresind3mbzw.5mbreitund 2 m hoch.
5. Für den Strafstoß ist vom Mittelpunkt des Tores entfernt ein Punkt 6 m bzw. 9 m (bei einer Torbreite von 5 Metern) zu markieren.
VII. Der Ball
1. Die Spielbälle müssen sprung- reduziert sein (Futsalbälle):
Größen/Gewichte
F-Junioren und jünger: Größe 4, S-light, 290 – 310 g
E- und D-Junioren:
Größe 4, light, 340 – 360 g
C- bis A-Junioren, Senioren: Größe 4, 400 – 440 g
VIII. Die Spieler
1. Eine Mannschaft darf aus höchstens 15 Spielern bestehen, von denen mindestens 4, höchstens 6 gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen, je nach Größe des Spielfeldes. Die Nummerierung der Spieler ist für das gesamte Turnier beizubehalten. Hat
eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld, ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der das Spielfeld zusätzlich betreten hat, zu verwarnen. Spielfortsetzung mit Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand.
IX. Ausrüstung der Spieler
1. Für die Ausrüstung der Spieler gelten - mit Ausnahme des Schuhwerks - die gleichen Bestimmungen wie bei den Spielen auf dem Feld.
2. Die Schuhe dürfen keine Stollen oder Absätze haben.
3. Einzelheiten über die Spielkleidung, z. B. auch über das Wechseln der Spielkleidung, hat der veranstaltende Verein in den Turnierbestimmungen festzulegen.
X. Die Spielzeit
1. Die Spielzeit sollte 2 x 20 Min. nicht überschreiten. Die Halbzeitpause beträgt bis zu 5 Minuten.
2. Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt, der die Uhr während einer Unterbrechung auf Zeichen des Schiedsrichters anhalten darf (Time-out). Bei Spielunter- brechungen in der letzten Spielminute jeder Halbzeit ist der Zeitnehmer verpflichtet die Uhr anzuhalten.
3. Keine Mannschaft darf an einem Turniertage - die gesamte Zeit aller von ihr bestrittenen Spiele und Verlängerungen eingerechnet - länger als 180 Minuten spielen. Die Höchstspielzeit für D-, E- und F- Junioren beträgt 80 Minuten.
XI. Spielleitung
1. Die Spiele müssen (Senioren)/sollen (Juniorenbereich) von zugelassenen Schiedsrichtern geleitet werden.
XII. Spielregeln
1. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Bei Seitenaus wird der Ball durch Einkicken ins Spiel gebracht, woraus kein direktes Tor erzielt werden kann. Bei Toraus, verursacht durch die angreifende Mannschaft wird der Ball durch Werfen oder Rollen vom Torwart ins Spiel gebracht (Abstoß).
Bei Toraus, verursacht durch die vertei- digende Mannschaft (einschließlich
Torwart), ist auf Eckstoß zu entscheiden.
Hieraus kann ein Tor direkt erzielt werden. Verbotenes Spiel innerhalb des eigenen Strafraumes wird mit Strafstoß geahndet.
Der Torwart darf seine eigene Spielfeldhälfte nicht verlassen, es sei denn zur Ausführung eines Strafstoßes.
2. Ein Tor kann aus jeder beliebigen Entfernung erzielt werden.
3. Beim Abstoß, bei der Ausführung von Straf-, Frei- und Eckstößen sowie beim Einkicken von der Seitenlinie müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mind. 5 m vom Ball entfernt sein. Beim Anstoß müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaften mind. 3 m vom Ball entfernt sein.
Erfolgt die Spielfortsetzung (Ausnahmen Strafstoß und Anstoß) nicht innerhalb von 4 Sekunden wird das Spiel wie folgt fortgesetzt:
Bei Eckstoß mit Torabwurf
Beim Einkick, Einkick für den
XIII. Spiel- bzw. Platzierungsent- scheidungen von der Strafstoßmarke
Jede Mannschaft bestimmt 5 Schützen, die das Schießen von der Strafstoßmarke bis zur Entscheidung durchführen. Hierfür können alle Spieler als Schützen herangezogen werden, die im Spielbericht für das betreffende Spiel eingetragen und spielberechtigt sind. Eine Mannschaft, die keine 5 Schützen stellen kann, ist am Schießen von der Strafstoßmarke nicht teilnahme-berechtigt.
Ein Auswechseln der von jeder Mannschaft für das Schießen von der Strafstoßmarke bestimmten Schützen ist nicht gestattet, mit der Ausnahme, dass den Torwart auch noch während des Schießens jeder im Spielbericht der betreffenden Mannschaft eingetragene Spieler ersetzen kann, wenn dieser sich während des Schießens der Torschüsse verletzt.
XIV. Strafbestimmungen
1. Für Vergehen während eines Spiels kann der Schiedsrichter gegen Spieler folgende Strafen verhängen:
a) Verwarnung
b) Zeitstrafe 2 Minuten
c) Feldverweis auf Dauer.
2. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Die Mannschaft kann bei Unterzahl wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens nach Ablauf von 2 Minuten.
Die Verhängung eines Feldverweises auf Zeit gegen einen Spieler ist während eines Spiels nur einmal möglich. Bei einem weiteren strafbaren Vergehen dieses Spielers im selben Spiel ist er auf Dauer des Feldes zu verweisen.
3. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis auf Dauer hinnehmen musste, kann bei Unterzahl wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens nach 3 Minuten.
Spieler, die auf Dauer des Feldes verwiesen werden, sind automatisch gesperrt (§ 3 SpO/WFLV und § 9 RuVO/WFLV bzw. § 27 JSpO/WFLV) und sind von den weiteren Spielen des Turniers ausgeschlossen.
Die Bestimmungen der §§ 3 SpO/WFLV, 9, 10, 11 RuVO/WFLV bzw. §§ 25-30 JSpO/WFLV sowie § 3 RuVO/WFLV finden Anwendung.
4. Spieler, die vom Schiedsrichter im Spiel oder Sonderbericht einer Tätlichkeit oder Beleidigung eines
Schiedsrichters beschuldigt werden, sind von den weiteren Spielen des Turniers ausgeschlossen.
5. Wird durch Feldverweis auf Zeit oder Dauer die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspieler verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertung bei verschuldetem Spielabbruch.
6. Andere Regelverstöße, die über diese Bestimmungen hinausgehen, werden nach den FIFA-Futsalregeln geahndet.
XV. Spielberichte
Bei jedem Turnier sind Hallen- Spielberichte zu erstellen und der Stelle zuzusenden, die die Genehmigung erteilt hat.
XVI. Schlussbestimmungen
Die Veranstalter von Turnieren können weitere Spielbestimmungen erlassen. Diese dürfen jedoch dem Sinne dieser Vorschriften und den Fußballregeln nicht entgegenstehen.
Qualifikationsturniere auf Verbands- ebene für weiterführende Wettbewerbe auf Regionalverbands- oder DFB- Ebene werden nach den FIFA- Futsalregeln gespielt.
Fußballspiele in der Halle können auch nach den FIFA-Futsalregeln ausgetragen werden.
Bei Freistoß, Freistoß für denGegner
Abstoß, Freistoß für den Gegner auf der Torraumlinie
Die Zeitvorgabe beginnt, sobald die ausführende Mannschaft in der Lage ist, das Spiel fortzusetzen.
Freistöße für die angreifende Mannschaft, die innerhalb des Strafraumes verhängt werden, werden auf die Strafraumlinie zurückverlegt.
4. Wenn der Ball die Decke berührt, so wird ein Einkick von der Seitenlinie ausgeführt.
5. Nach Abstoß ist der Ball erst nach Verlassen des Torraums im Spiel.
6. Alle Freistöße sind indirekt.
7. Erfolgt der Abwurf über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist auf Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden.
Diese Bestimmung gilt im Übrigen für jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball kontrolliert gehalten hat.
8. Der gegnerischen Mannschaft wird ein Freistoß zugesprochen, wenn ein Spieler versucht, durch Hineingleiten von der Seite oder von hinten den Ball zu spielen, wenn ein Gegner ihn spielt oder versucht zu spielen (Hineingrätschen, Sliding, Tackling); dies gilt nicht für den Torwart in seinem Strafraum, sofern die Aktion nicht fahrlässig, rücksichtslos oder übermäßig hart erfolgt.